Du befindest dich hier: Informationen / FAQ    

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Informationen / FAQ

Hier findet ihr eine Liste der häufig gestellten Fragen und deren Antworten.

Prüfungsordnung

Hier findet ihr die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Informatik zum Download.

Noten

<spoiler|Zählen die Noten aus dem Grundstudium ins Bachelorzeugnis?> Nein die Noten des Grundstudiums zählen NICHT fürs Bachelorzeugnis. Ihr bekommt nach Abschluss des Grundstudiums ein Bachelorvorzeugnis. In diesem sind die Noten des Grundstudiums aufgeführt und ihr Schnitt. Im Bachelorzeugnis taucht davon nichts mehr auf. </spoiler>

<spoiler|Wie wird die Abschlussnote berechnet?> Die Details zur Berechnung der Abschlussnote finden sich in der Studien- und Prüfungsordnung. In Kürze wird es auf der Fachschaftsseite auch ein Notenberechnungstool zum Herunterladen geben. </spoiler>

<spoiler|Wofür benötigt man das Bachelorvorzeugnis?> Das Bachelorvorzeugnis ist kein akademischer Abschluss. Es wird oft verwendet, um sich zum Praxissemester zu bewerben. Es wird später nicht mehr benötigt. </spoiler>

Studienablauf

<spoiler|Wie lange geht das Grundstudium?> Das Grundstudium sind die ersten beiden Semester laut Prüfungsordnung. Wenn ihr alle Fächer aus diesen Semestern abgeschlossen habt, habt ihr das Grundstudium abgeschlossen. Ihr bekommt dann ein Bachelorvorzeugnis. </spoiler>

<spoiler|Wann darf ich welche Vorlesungen besuchen?> Solange ihr noch mehr als 12 ECTS Punkte aus dem Grundstudium offen habt, dürft ihr nur Vorlesungen aus dem Grundstudium besuchen. Solltet ihr weniger als 12 ECTS Punkte aus dem Grundstudium übrig haben, dann dürft ihr Vorlesungen bis zum 5. Semester und Wahlpflichtfächer besuchen. Sobald ihr das Praxissemester abgeschlossen habt, dürft ihr alle Vorlesungen besuchen. </spoiler>

<spoiler|Was hat es mit „Härteanträgen“ auf sich?> Einen Härteantrag muss stellen, wer zwangsweise exmatrikuliert wurde. Für die Exmatrikulation kann es unterschiedliche Gründe geben:

1. Eine Prüfung wurde zum zweiten Mal nicht bestanden
2. Prüfungen aus dem Grundstudium wurden nicht rechtzeitig abgelegt: Für alle Prüfungen aus dem Grundstudium gilt nach PO 4, dass sie spätestens 2 Semester nach der in der PO vorgesehenen Zeit abgeschlossen sein müssen, d. h. dass die Prüfungen aus dem 1. Semester spätestens nach dem 3. Semester bestanden sein müssen, die aus dem 2. Semester spätestens nach dem 4. Semester
3. Die Regelstudienzeit wurde überschritten: Das Hauptstudium muss spätestens 3 Semester nach der in der PO vorgesehenen Zeit abgeschlossen sein. Für PO 4 Bachelor bedeutet das, dass das Studium nach maximal 10 Semestern abgeschlossen sein muss.

In all diesen Fällen gilt: Don't panic! Erst wenn eine Prüfungsleistung zum dritten Mal nicht bestanden wurde, kann das Studium nicht fortgesetzt werden. In jedem anderen Fall hat man die Möglichkeit, einen Härteantrag zu stellen. Zusammen mit der Exmatrikulation erhaltet ihr ein Antragsformular und werdet außerdem aufgefordert, eine Begründung abzugeben, warum ihr den Prüfungsanspruch verloren habt. Diese Begründung sollte kurz und schlüssig sein und in einem formal korrekten Schreiben erläutert werden. Habt ihr Belege für die besonderen Umstände, die sich negativ auf euren Studienverlauf ausgewirkt haben, dann bietet an, diese bei Bedarf nachzureichen. Da es wichtig ist, eine gute Begründung abzugeben, solltet ihr euch in jedem Fall vorher mit dem AStA in Verbindung setzen. Dort werdet ihr beraten und bekommt Hilfe beim Verfassen eines solchen Begründungsschreibens. Außerdem könnt ihr euch natürlich gerne an die Fachschaft wenden. </spoiler>

Prüfungsan- und -abmeldung

<spoiler|Wann und wie kann ich mich für Prüfungen anmelden?> Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online. Vor dem Anmeldezeitraum bekommt ihr eine Erinnerungsmail und könnt euch dann während des angegebenen Zeitraums im Online-Service für Studierende für die Prüfungen anmelden. Für Pflichtprüfungen, das heißt für alle im jeweiligen Semester vorgesehenen Prüfungen in Pflichtfächern und für noch nicht abgelegte bzw. nicht bestandene Prüfungen aus vorherigen Semestern, seid ihr in der Regel automatisch angemeldet, es empfiehlt sich aber trotzdem, das noch einmal zu überprüfen. Für Sprachkursprüfungen und Wahlpflichtfächer müsst ihr euch in jedem Fall separat anmelden.
Zu beachten ist auch, dass ihr im Praxissemester nicht automatisch für Wiederholungsprüfungen angemeldet seid. Wollt ihr während dieses Semesters also Prüfungen schreiben, müsst ihr euch selbst anmelden. </spoiler>

<spoiler|Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?> Auch das Abmelden von Prüfungen ist ausschließlich online möglich und zwar bis zu einem vollen Tag vor der Prüfung. (Auszug aus der PO: Die Abmeldung von Prüfungen muss so erfolgen, dass zwischen dem Tag der Abmeldung und dem Tag der Prüfung ein Kalendertag liegt.) Dies gilt allerdings nicht, wenn besagte Prüfung schon zweimal geschoben wurde oder wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt. In diesen Fällen muss die Prüfung auf jeden Fall geschrieben werden.
Vorsicht: Wenn jemand eine Prüfung, für die er angemeldet ist, ohne triftigen Grund versäumt, wird diese Prüfung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. </spoiler>

<spoiler|Was tun, wenn ich am Tag der Prüfung krank bin?> Wenn ihr eine Prüfung wegen Krankheit nicht mitschreiben könnt, müsst ihr dies unverzüglich im Sekretariat mitteilen und sobald wie möglich ein ärztliches Attest vorlegen. </spoiler>

Organisatorisches rund ums Studium

<spoiler|Woher bekomme ich eine Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester?> Studienbescheinigungen stehen im Online Services für Studierende zum Download bereit. </spoiler>

<spoiler|Wie funktioniert die Rückmeldung für das kommende Semester?> Vor Beginn jedes Semesters müsst ihr euch rückmelden, um weiterhin Vorlesungen besuchen und Prüfungen ablegen zu dürfen. Die Rückmeldung erfolgt online im Online-Service für Studierende. Der Rückmeldezeitraum wird rechtzeitig per Mail bekannt gegeben. </spoiler>