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Rückmeldefrist!

In leicht gekürzter Form nochmal die Mail von Prof. Dr. Höpfel, vergesst nicht eure Rückmeldung!


Rückmeldung vom 01.08.2007 bis zum 14.08.2007

Onlinebezahlung der Beiträge zum Weiterstudium für das Wintersemester 2007/08 ist möglich.

Auch Kreditempfänger der Studiengebühr über die L-Bank müssen 100,- Euro Studentenwerkbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag im Onlinesystem der Hochschule bezahlen.

Im Online-Service der Hochschule unter www.hs-karlsruhe.de/ können Sie durch Eingabe der Bankverbindung und einer TAN (TAN-Liste-siehe Prüfungsanmeldung) eine einmalige elektronische Lastschrift freischalten.

Bitte denken Sie daran, dass Studierende, welche im WS 2007/08 ein praktisches Studiensemester ableisten, dies der Studentischen Abteilung melden sollen. Dann kann der Zahlbetrag um die Studiengebühr reduziert werden.

Kann nach dem 14.08.2007 die notwendige, einmalige Abbuchungsermächtigung bzw. der Geldbetrag auf dem Konto der Hochschule nicht festgestellt werden, wird ein Mahnbescheid mit Säumnisgebühren fällig. Darin wird eine Frist zur Bezahlung im Onlinesystem festgesetzt. Ist nach dieser Frist wiederum keine Abbuchungsermächtigung bzw. Geldeingang zu verzeichnen, muss der Studierende exmatrikuliert werden.

Bitte sorgen Sie für die fristgerechte Abwicklung, da nur dadurch das Weiterstudium gesichert ist.


~~DISCUSSION~~