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Bafög, Kein Rabatt mehr für gute Leistungen

Die bisherige Regelung im Bafög Gesetz, dass die besten 30% eines Abschlussjahrganges bis zu 25% Erlass bei der Rückzahlung des Bafögs bekommen wird nun gestrichen. Wer seinen Abschluss nach dem 31. Dezember 2012 macht, wird nicht mehr unter diese Regelung fallen und die Rückzahlung erfolgt unabhängig von den erreichten Leistungen.

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